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Energiewirtschaft VVER-1200

Ungarn hält auch die EU nicht auf

Vor wenigen Tagen begann endlich offiziell – mit der Betonierung der Grundplatte – der Bau von Block 5 des Kernkraftwerks Paks II in Ungarn. Ein Beispiel für die Politik der brüsseler Bürokratie im Dienste des Ökosozialismus – doch dazu ausführlicher später.

Das KKW Paks

Das Kernkraftwerk in der gleichnamigen Ortschaft Paks befindet sich etwa 100 km südlich von Budapest am rechten Donauufer. 1982 bis 1987 wurden vier Druckwasserreaktoren vom Typ VVER-440 noch von der Sowjetunion gebaut. Nach Modernisierung und Leistungssteigerung haben sie heute eine Leistung von je etwa 500 MWel . Die ursprüngliche Betriebsdauer betrug geplant 30 Jahre. Inzwischen wurde die Laufzeit um 20 Jahre verlängert und eine weitere Verlängerung um 20 Jahre in Betracht gezogen. Soviel nur zum sofortigen Abriß einschlägiger Reaktoren in Deutschland nach dem Beitritt der DDR. Schon damals wehte der grüne Geist der Zerstörung und des „Atomausstiegs“ durch das „beste Deutschland aller Zeiten“.

Gleichwohl plante man frühzeitig diese Blöcke (Paks I) durch neue Reaktoren (Paks II) zu ersetzen. Im März 2009 beschloss das Parlament mit großer Mehrheit (330–6–10 Stimmen) eine internationale Ausschreibung für die Typen: Areva EPR, Areva-Mitsubishi Atmea1, Westinghouse AP1000 und Atom Stroy Exports VVER-1000 oder VVER-1200. Es gewann 2012 das Angebot für den VVER-1000.

Im Januar 2014 wurde ein Abkommen zwischen Russland und Ungarn über den Bau von zwei Reaktoren geschlossen. Der erste Reaktor sollte 2023 ans Netz gehen – leider ohne die Bürokratie der EU zu berücksichtigen. Ist doch die Parole „der Bau von Atomkraftwerken dauert viel zu lange“ wesentlicher Bestandteil des Kampfes gegen Kernkraft. Der Vertrag umfaßte drei Teile: 1. Bau der Reaktoren, 2. Service und Schulung und 3. Lieferung von Brennstoff, Rückführung der abgebrannten Brennelemente mit Wiederaufbereitung für zwanzig Jahre. Das Vertragswerk erforderte über 100 000 Arbeitsstunden.

Die Finanzierung

Besonders verlockend – wenngleich mindestens diskussionswürdig – war die angebotene Finanzierung. Russland gewährte Ungarn einen Kredit über 10 Milliarden Euro zu besonders günstigen Konditionen. Rückzahlung über 21 Jahre, beginnend 6 Monate nach der ersten Stromproduktion zu einem Zinssatz von 4% in den ersten 11 Jahren, dann steigend auf 4,5% und 4,9%. Das ungarische Parlament genehmigte den Vertrag mir 256 zu 29 Stimmen. Insbesondere diese günstigen Bedingungen der Finanzierung führen zu dem Großhandelspreis von 55 €/MWh. Dies ist schon heute deutlich unter den Börsenpreisen und wird Ungarn einen enormen volkswirtschaftlichen Vorteil bieten.

Die 10 Milliarden Kredit sollten etwa 80% der Gesamtkosten abdecken. 40% der Arbeiten sollten von Ungarn durchgeführt werden. Nach Schätzung würden dadurch 3 Milliarden von Russland für Arbeitsplätze in Ungarn ausgegeben und Steuereinnahmen von über einer Milliarde generiert. Konditionen, von denen jedes Entwicklungsland träumen würde. Ein Schelm, wer da nicht politische Gegenleistungen erwarten würde.

Unterschätzt bleibt die Rolle der Russen als Generalübernehmer. Sie wählen die Subunternehmer aus und erhalten damit einen tiefen Einblick in westliches Know-how. So wird die Turbine von Arabelle (französische Nassdampfmaschine) geliefert und die Steuerung und Sicherheitstechnik sollte zum Teil von Siemens geliefert werden. Siemens hat sich aber inzwischen von dem Geschäft wegen der Wirtschaftssanktionen gegen Russland zurückgezogen. Soviel zur Solidarität in Europa.

Rosatom sagt, daß für jeden Rubel im Ausland zwei das Bruttoinlandsprodukt steigern. Außerdem bietet sich die Chance für weitere Exporte für mindestens 60 Jahre.

Die Versorgungssituation in Ungarn

Spätestens, wenn Paks I an sein wirtschaftliches Lebensende gekommen ist, müssen die Reaktoren von Paks II sie ersetzen. Bereits 2016 mußte Ungarn 30% seines Stroms importieren. Bis 2030 müssen die Hälfte seiner konventionellen Kraftwerke abgeschaltet werden. Man schätzt deshalb, daß mindestens 7 GW neue Kraftwerke gebaut werden müssen. Die Ukraine ist ein Binnenstaat ohne wesentliche Energievorkommen. Wasserkraft ist bei dem geringen Gefälle der Donau praktisch nicht mehr ausbaubar. Es werden deshalb noch weitere Kernkraftwerke benötigt werden.

Der Typ VVER-1200

Der Druckwasserreaktor VVER-1200 ist kein „Billigreaktor“ sondern ein vollwertiger Reaktor der Generation III+. Er hat einen Core-Catcher und eine doppelte Betonhülle, wie z. B. der französische EPR und passive Notkühlsysteme, wie beispielsweise der AP1000 von Westinghouse.

Die Grundplatte, auf dem das gesamte Reaktorgebäude ruht, besteht aus 43 000 Kubikmeter Stahlbeton. Da der Untergrund am Donauufer nicht besonders gut ist, ruht sie auf über 40 000 Betonpfeilern. Die Baugrube ist 23m tief und es mußten zwei Millionen Kubikmeter Boden ausgeschachtet werden. Damit die Baugrube frei vom Grundwasser bleibt, wurde sie komplett mit Schlitzwänden eingefasst.

Der Core-Catcher wurde bereits auf der Baustelle angeliefert. Er soll in einem sehr unwahrscheinlichen Störfall das geschmolzene Inventar des Druckbehälters auffangen, abkühlen und sicher aufbewahren. Er hat einen Durchmesser von 11 m und eine Höhe von 15m und wiegt 730 Tonnen. Er wurde in Volgodonsk gefertigt und in 48 Tagen auf dem Wasserweg zur Baustelle transportiert. Eine Reise von 3200 km über das Schwarze Meer und die Donau – mitten im Krieg. Ebenfalls in der Fertigung sind die Reaktordruckbehälter bei AEM-Spetsstal in St Petersburg. Sie werden mit einer 12 000 Tonnen Schmiedepresse aus Spezialstahl geschmiedet. Die Ringe und Böden werden miteinander verschweißt und gegen Korrosion plattiert. Das fertige Gefäß hat eine Länge von über 11m bei einem Durchmesser von 4,5m. Es wiegt rund 330 to und hat eine Wandstärke von bis zu 285mm.

Die Odyssey der Genehmigungen

Zur Erinnerung: 2014 wurde der Auftrag erteilt, 2018 sollte Baubeginn sein und 2023 sollte der erste Reaktor ans Netz gehen. So weit der internationale Standard. Ganz anders der Ablauf im Paradies der Bürokraten in Brüssel. Weit weg von staatlicher Souveränität. Man könnte auch im „Fußballjargon“ sagen: Was erlauben Ungarn?

Ablehnung der Brennstoffverträge

2015 beanstandete die Euratom Supply Agency (ESA) die Verträge über die Brennstoffversorgung. Ungarn wollte für 20 Jahre Brennelemente aus Russland kaufen, dort langfristig lagern lassen und wieder aufbereiten. Die Euratom-Versorgungsagentur (ESA) unter der Aufsicht der Europäischen Kommission (EG) muß jeden wesentlichen Vertrag über Kernbrennstoffe gegenzeichnen, damit er dem EU-Recht entspricht. Laut Online-Präsentationen besteht das Ziel der ESA darin, zu verhindern, daß jeder EU-Verbraucher von Kernbrennstoffen „überabhängig von einer externen Quelle“ wird. Genug um die nationale Vertragsfreiheit einzuschränken. Standard ist längst, daß alle (westlichen) Hersteller von Brennelementen Ersatz für russische Produkte bieten. Allerdings können sie nicht die russischen Konditionen für Lagerung und Wiederaufbereitung bieten. Ungarn mußte den Brennstoffvertrag neu verhandeln um die Gunst der EG zu gewinnen.

Das Beihilfeverfahren

Gemäß dem EU-Vertrag können die Mitgliedstaaten ihre Energiequellen frei bestimmen. Die Rolle der Kommission besteht darin, sicherzustellen, daß bei der Verwendung öffentlicher Mittel zur Unterstützung von Unternehmen dies im Einklang mit den EU-Staatsbeihilferegeln geschieht, die darauf abzielen, den Wettbewerb im Binnenmarkt zu erhalten. Laut der Erklärung vom November 2015 wird die Kommission insbesondere prüfen, ob ein privater Investor das Projekt unter ähnlichen Bedingungen finanziert hätte oder ob die Investition Ungarns eine Staatsbeihilfe darstellt. Falls das Projekt als Staatsbeihilfe eingestuft wird, wird die Kommission untersuchen, ob es wie geplant zu Wettbewerbsverzerrungen insbesondere auf dem ungarischen Energiemarkt führt. Margrethe Vestager, Kommissarin für Wettbewerbspolitik, sagte: „Angesichts der Größe und Bedeutung des Paks-Projekts muss die Kommission sorgfältig prüfen, ob die Investition Ungarns tatsächlich marktgerecht ist oder ob sie eine Staatsbeihilfe darstellt. Dies erfordert eine komplexe Analyse. Ich denke, es ist wichtig, daß Interessengruppen auch ihre Ansichten einreichen können.“ Die Kommission hat „in dieser Phase“ Bedenken, daß diese Investition möglicherweise nicht marktgerecht ist, wie Ungarn argumentiert. Noch irgendwelche Fragen, warum Victor Orban so „EU-kritisch“ geworden ist? Wo sind diese rot-grünen „Wettbewerbshüter“ eigentlich, wenn es um die Subventionen bei Wind und Sonne geht? Orban sagte nur: „Es liegt im grundlegenden Interesse Ungarns, das Kernkraftwerk zu betreiben, zu erhalten und potenziell zu erweitern, sonst werden die Strompreise explodieren. Paks bedeutet günstigen Strom, daher wird die ungarische Regierung die Investition umsetzen.“

In einem Bericht, der 12. Januar 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union zusammengefasst wurde, sagte die EG, Ungarn habe keine ausreichenden Informationen darüber bereitgestellt, ob die Investition wirtschaftlich profitabel sei. Sie ist zu dem vorläufigen Schluss gekommen, daß „es Zweifel gibt“, ob die Maßnahme staatliche Beihilfen im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV – Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beinhaltet. Die EG „besonders stellt in Frage, ob die Maßnahme von einem Wirtschaftsinvestor auf dem Markt unter ähnlichen Bedingungen umgesetzt werden könnte“.

Die EG sagte, daß die von Ungarn vorgelegten Informationen eine Wirtschaftsanalyse für das Projekt enthielten, die eine interne Rendite nach Steuern während des Betriebs zeigt, die höher ist als die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten, und daher wären die staatlichen Investitionen rentabel – das heißt, in Übereinstimmung mit dem MEIP-Test. Ungarn hat jedoch keine ausreichenden Informationen darüber geliefert, ob die Investition wirtschaftlich rentabel ist, unter Berücksichtigung der Risikoverteilung im Rahmen des Vertrags und der Erwartungen an zukünftige Einnahmen – basierend auf zukünftigen Strompreisen, sagte die EK. Darüber hinaus sagte die EG, daß sie „nicht über ausreichende Angaben verfüge, um zu schließen, ob die Maßnahme, sollte sie eine staatliche Beihilfe darstellen, die Bedingungen für die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV erfüllt sind, insbesondere ob die Beihilfe notwendig ist und insbesondere, ob es Marktversagen gibt, die sich auf neue Investitionen in nukleare Projekte in Ungarn auswirken, und was diese Marktversagen sind.“

Die EG ist auch der Ansicht, daß die Beihilfe zu solchen „Grundlastkapazitäten, die durch einen hohen Lastfaktor und ein niedrigere nivellierten Energiekosten gekennzeichnet sind, als Eintrittsbarriere für neue Marktteilnehmer dienen und eine gewisse Menge an bestehenden höheren Kostenerzeugungskapazitäten weiter nach unten in die Leistungskurve verdrängen kann“. Deutlicher kann man es nicht sagen: Man hat einfach Angst, daß der ideologisch gewünschte Wind- und Sonnenstrom noch unwirtschaftlicher wird, als er sowieso ist.

Im März 2017 erteilte die EK unter folgenden Auflagen die Genehmigung: Damit eine Überkompensation des Betreibers von Paks II vermieden wird, werden alle potenziellen Gewinne von Paks II entweder zur Rückzahlung Ungarns Investition oder zur Deckung der normalen Kosten für den Betrieb von Paks II verwendet. Gewinne können nicht zur Reinvestition in den Bau oder den Erwerb zusätzlicher Erzeugungskapazitäten verwendet werden. Um die Marktliquidität zu gewährleisten, wird Paks II mindestens 30 % seiner gesamten Stromproduktion an der offenen Strombörse verkaufen. Der Rest der gesamten Stromproduktion von Paks II wird von Paks II zu „objektiven, transparenten und nicht diskriminierenden“ Bedingungen im Wege von Auktionen verkauft. Soviel zum Verständnis der EK zum Eigentum und unternehmerischer Freiheit.

Österreich klagt

Die österreichische Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger gab am 22. Januar bekannt, daß Österreich eine Klage gegen die EG einreichen wird. Österreich hat keine Kernkraftwerke. Sie leitete 2015 eine ähnliche Klage gegen die Kommission wegen ihrer Zustimmung zur Unterstützung des Vereinigten Königreichs für das Kernkraftwerk Hinkley Point C-Projekt in Somerset, England, ein. So sind sie halt die Öko-Sozialisten, ihre Verbohrtheit kennt keine Zugeständnisse an ihre Nachbarn.

Der Europäische Gerichtshof hat einen Fall der österreichischen Regierung abgewiesen, um die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Genehmigung der staatlichen Beihilfen für das Kernkraftwerk Paks II in Ungarn aufzuheben. Das Gericht wies auch Österreichs Stellungnahme zurück, in der unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlung behauptet wurden, die zum Ausschluss der Produzenten erneuerbarer Energien vom liberalisierten Strominlandsmarkt führen. „In diesem Zusammenhang stellt das Gericht fest, daß es den Mitgliedstaaten frei steht, die Zusammensetzung ihres eigenen Energiemixes zu bestimmen, und daß die Kommission nicht verlangen kann, daß staatliche Mittel alternativen Energiequellen zugewiesen werden“, sagte es.

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs erklärt im Februar 2025, daß Österreichs Berufung bezüglich der Rechtmäßigkeit der ungarischen Staatsbeihilfe für das Kernkraftprojekt Paks II vom Gericht anerkannt werden sollte. Die Generalanwältin Laila Medina sagt, daß „Österreich richtig argumentiert, daß die Kommission bei der Beurteilung der fraglichen Beihilfe hätte prüfen müssen, ob die direkte Vergabe des Auftrags für den Bau der neuen Reaktoren an Nizhny Novgorod Engineering mit den Vorschriften der Europäischen Union über öffentliche Aufträge vereinbar ist“. Das Gutachten der Generalanwältin ist für das Gericht nicht bindend – die Rolle ist „dem Gericht in vollständiger Unabhängigkeit eine Rechtslösung für die ihm zugewiesenen Fälle vorzuschlagen. Die Richter des Gerichts beginnen nun ihre Beratungen in diesem Fall. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet“. Was geschieht, wenn dann das Kraftwerk schon fertig ist?

Paks II-Projekt erhält Umweltlizenz

Das Verfahren wurde am 19. Dezember 2014 eingeleitet, als die Projektgesellschaft MVM Paks II Ltd einen mehr als 2000-seitigen Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung einreichte. In Übereinstimmung mit der einschlägigen Verordnung der EG wurde im Rahmen des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens des Paks II-Projekts auch ein internationales Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren durchgeführt. Andere Behörden bewerteten das Dokument ebenfalls, darunter die Behörde für nukleare Sicherheit und die Behörde für Wasserverwaltung. Die Umweltbehörde hielt im letzten Jahr eine Reihe von öffentlichen Anhörungen ab – in Paks im Mai und später an neun weiteren Standorten in sieben Ländern – Österreich, Kroatien, Deutschland, Rumänien, Serbien, Slowenien und der Ukraine. Die Verfahren konnten im September 2016 erfolgreich abgeschlossen werden.

Schlusswort

Dies ist ein exemplarisches Beispiel für den Kampfbegriff der Öko-Sozialisten „Der Bau von Kernkraftwerken dauert viel zu lange“. Es sind nicht die 283 000 Seiten (!) der Baugenehmigung allein, sondern der Kampf der Bürokraten. Man muß sich nur einmal den volkswirtschaftlichen Schaden vor Augen führen: Der erste Reaktor sollte schon 2023 ans Netz gehen. Jetzt wird es wohl eher 2033. Nicht die Kernenergie ist teuer, nein sie wird durch Ideologen systematisch verteuert. Welches Privatunternehmen kann bei solchen Planungsunsicherheiten ein solches Projekt noch in Europa verantworten? Liegt darin vielleicht der wahre Grund? Die einschlägigen Kreise jedenfalls, sprechen immer wieder von der notwendigen Überwindung des Kapitalismus.

Dass der Bau und die Finanzierung durch Russland nach der Anexxion der Krim und dem Vernichtungskrieg gegen die Ukraine keine besonders schlaue Idee ist, steht außer Frage. Dies ist aber nicht nur Ungarn anzulasten. Europa und die freie Welt hätte eine Alternative für Ungarn entwickeln müssen. Jedenfalls kann man nicht erwarten, wenn man einem Krokodil den Arm ins Maul steckt, daß es sich nur mit dem Arm zufrieden gibt.

Es sollte sich auch keiner über das angespannte Verhältnis zwischen Orban und der EU wundern. Das Theater um PAKS II hat einen ganz erheblichen Anteil daran.